Die Förder-Rente oder Riester-Rente

 

Was ist die Förder-Rente?

Die Förder-Rente ist eine private Zusatz-Rentenversicherung, die in vollem Umfang den Anforderungen der II. Schicht des Alterseinkünftegesetzes entspricht.
Der Staat fördert diese Rente durch hohe Zulagen und zusätzliche Steuervorteile, bei Fälligkeit wird die Rente dafür versteuert.

Wer kann die Förder-Rente abschließen?

Einen eigenen („unmittelbaren“) Förderanspruch haben z. B. alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, außerdem Beamte und die meisten Angestellten im öffentlichen Dienst.

Die Ehepartner von unmittelbar Förderberechtigten, die keinen eigenen Förderanspruch haben (z. B. Selbstständige, Mitglieder in berufsständischen Versorgungswerken, Hausfrauen/-männer) können auch einen Vertrag abschließen, wenn ihr Ehepartner einen Vertrag abschließt und Beiträge zahlt.

Wie funktioniert die Förder-Rente?

Während der Vertragslaufzeit (also bis zum Beginn der Rentenzahlung) zahlen Sie regelmäßig Beiträge in Ihren Vertrag ein. Zum Rentenbeginn (frühestens mit dem vollendeten 60. Lebensjahr) zahlen wir Ihnen Ihre Förder-Rente aus.
Bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals können Sie auch als Einmalzahlung beanspruchen.

Wie hoch sind die Beiträge und wie hoch die Zulagen?

Beiträge
Basis für die Beitragsberechnung ist immer das rentenversicherungspflichtige Brutto-Jahreseinkommen des Vorjahres. Wenn der folgende Prozentsatz des Vorjahres-Bruttoeinkommens in eine Förder-Rente fließt, erhalten Sie die vollen Zulagen:

  • ab 2008  4 %

Ihr tatsächlicher Aufwand ist dabei niedriger als dieser Prozentsatz – er verringert sich noch um die Zulagen.

Zulagen
Die staatliche Förderung besteht aus einer Grundzulage pro geförderter Person und einer Kinderzulage für jedes Kind, für das Sie Kindergeld bekommen.

  • Für Ihren Vertrag erhalten Sie eine Grundzulage von 154 €.
  • Darüber hinaus gibt es für jedes Kind, für das Kindergeldanspruch besteht, eine Kinderzulage in Höhe von 185 €.
  • Für Kinder ab Jahrgang 2008 werden sogar 300 € gezahlt.
  • Junge Leute unter 25 Jahren erhalten einen einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 €.

Diese Zulagen reduzieren Ihren Eigenbeitrag. Die Zulagenstelle überweist sie direkt auf Ihren Vertrag.

Förderung durch Steuervorteile
Der komplette Beitrag für die Förder-Rente wird als Sonderausgaben steuerlich anerkannt und reduziert damit das zu versteuernde Einkommen. Ist die Ersparnis größer als die gezahlte Zulage, wird die Differenz im Rahmen der Einkommensteuererklärung erstattet. Bis zu einem Beitrags von 2.100 € im Jahr können die Beiträge geltend gemacht werden.

Welche Leistung erhalten Sie?

Ab Rentenbeginn ist Ihnen eine lebenslange Rente garantiert. Sie wird durch die Zulagen und die erwirtschafteten Überschüsse noch erhöht. Außerdem steigt sie jährlich um einen gewissen Prozentsatz, so dass Ihre Versorgung wertstabil bleibt.

Bis zu 30 % des zum Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Guthabens können als Teilkapitalauszahlung abgefunden werden.

Was passiert im Todesfall?

… vor Rentenbeginn
Ihr Ehepartner kann das angesammelte Kapital aus dem Vertrag in den eigenen Vertrag überführen. Ist jemand anderes bezugsberechtigt, erhält dieser die eingezahlten Beiträge ausbezahlt, er muss aber die Zulagen und evtl. gewährte Steuervorteile zurückzahlen.

… nach Rentenbeginn
Mit Einschluss einer Rentengarantiezeit können Sie für den Ehepartner vorsorgen.

Können Sie Zusatzversicherungen einschließen?

Der Gesetzgeber hat ausdrücklich den Aufbau der eigenen Altersversorgung in den Vordergrund gestellt und fördert daher auch nur diesen mit hohen Steuervorteilen.
Bei der Förder-Rente bietet die oeco capital daher keine Zusatzversicherungen an.

Welche steuerlichen Vorteile haben Sie?

Steuerliche Situation bei Vertragsabschluss
Zusätzlich zu den Zulagen können Sie noch steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen, da Sie den Gesamtbeitrag zu Ihrer Förder-Rente in der Steuererklärung als zusätzlichen Sonderausgabenabzug geltend machen können. Das können vor allem Personen nutzen, die einen hohen Beitrag zahlen.

Steuerliche Situation bei Rentenbeginn
Bei Rentenbeginn wird die Rente voll – mit dem dann aber niedrigeren Steuersatz als Rentner – versteuert.

Ist Ihr Vermögen geschützt?

Das Vermögen aus den geförderten Beiträgen ist geschützt – die Förder-Rente ist Hartz IV-sicher!

 

Für wen eignet sich die Förder-Rente besonders?

Familien mit mehreren Kindern oder mit geringem Einkommen profitieren vor allem von den hohen Zulagen und mit dem sehr guten Verhältnis zwischen Eigenbeiträgen und Zulagen. Gutverdienende nutzen den hohen Steuervorteil.

Anlageformen?

Es gibt Anlageformen in vermögensverwaltende oder fondsbasierenden Fonds mit 100% Beitragsgarantie. Genauso gibt es Angebote im konservativen Deckungsstock von Versicherern.

Gute ökologisch & ethische Anlageformen sind möglich.

Wohnriesterförderung

Die Riesterrente von einigen Anbietern sind flexible Bestandteile auf dem Weg ins Eigenheim. Neben der Zulagen- und steuerlichen Förderung kann der Riestervertrag für den Erwerb einer Immobilie verwendet werden und in die Gesamtfinanzierung integriert werden. Hierzu stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Zur Finanzierung kann das bestehende Guthaben aus dem Riestervertrag ganz oder teilweise für den Erwerb von Wohneigentum entnommen werden.
  • Zum Rentenbeginn kann eine Entnahme zur Tilgung von Restschulden für eine selbstgenutze Immobilie vorgenommen werden

Unabhängig davon welche Zukunftspläne realisiert werden, bietet die Riesterrente einen wichtigen Baustein zur Altersicherung. Egal ob man Rentenleistungen beziehen möchte oder sich später für ein Eigenheim entscheidet. Sie bleiben immer flexibel und sichern sich schon heute die hohen Förderungen.
Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie. Mit einem bestehenden Riestervertrag können Sie zudem attraktive Zinsvergünstigungen bei Ihrer Finanzierung von bis zu 0,25 Prozent erhalten.

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