Betriebliche Berufsunfähigkeitsabsicherung ohne Gesundheitsprüfung

 

Arbeitnehmer, die bezahlbaren Berufsunfähigkeitschutz wünschen und gleichzeitig Steuer- und Abgabenvorteile nutzen möchten

1 die Beiträge sind steuer- und ggfs. sozialversicherungsfrei
2 ab 5 versicherten Personen und 10 Personen in der Belegschaft inklusive Geschäftsführung – ohne Gesundheitsprüfung, lediglich Mitarbeitererklärung:

Selbständige Berufsunfähigkeitsabischerung als Direktversicherung § 3.63

Für die Gewährung der Steuerfreiheit nach § 3.63 EStG müssen Direktversicherungen lebenslange Rentenleistungen bzw. lebens-lange Kapitalverrentungen vorsehen.

Das BMF lässt auch zeitlich befristete Versorgungsleistungen zu, sofern die Versorgungsbedürftigkeit entfällt. Insofern ist es zulässig, wenn eine BU-Rente mit Beginn des Altersrentenbezugs aus der GRV endet.

Die Förderung nach § 3.63 EStG kann auch für eine reine Berufsunfähigkeits-Vorsorge (SBV) verwendet werden, sofern die Leistungsdauer auf den frühestmöglichen Rentenbeginn in der GRV abgestellt wird (Künftig das 63. Lebensjahr).

… das bedeutet …

Für den Arbeitnehmer: Hohe Steuerersparnisse – Bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West können steuerfrei aufgewendet werden (in 2014: mtl. 238 EUR). (Ggf. weiterer steuerfreier Festbetrag von 1.800 EUR)

Für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber: Keine Sozialabgaben auf die Beiträge im Rahmen der 4 %-Grenze, d.h. auch Ersparnisse bei den Lohn-Nebenkosten für den Arbeitgeber !!!

Lassen Sie sich beraten. Bitte kontaktieren Sie uns jetzt.
Tel. 0221-677771-0

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