Die Basis-Rente

 

Was ist die Basis-Rente?

Die Basis-Rente ist eine private Rentenversicherung mit lebenslanger Rentenzahlung, Erhöhungsoption und dem Recht auf freiwillige Zuzahlung, die in vollem Umfang den Anforderungen der I. Schicht des Alterseinkünftegesetzes entspricht.
Diese Rente darf daher z. B. nicht vererbt oder beliehen werden, auch eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich.

Bei Fälligkeit wird die Rente in vollem Umfang nach dem für Sie als Rentner geltenden Steuersatz versteuert – dafür fördert der Staat jetzt den Vertrag mit hohen Steuervorteilen.

Es gibt Anlageformen in vermögensverwaltende oder fondsbasierenden Fonds mit 100% Beitragsgarantie. Genauso gibt es Angebote im konservativen Deckungsstock von Versicherern.

Gute ökologisch & ethische Anlageformen sind möglich.

Wie funktioniert die Basis-Rente?

Während der Vertragslaufzeit (also bis zum Beginn der Rentenzahlung) zahlen Sie regelmäßig (z. B. monatlich) oder einmalig Beiträge in Ihren Vertrag ein. Diese Beiträge können Sie auf Wunsch durch Zuzahlungen jedes Jahr ergänzen. Zum Rentenbeginn (frühestens mit dem vollendeten 62. Lebensjahr) zahlen wir Ihnen Ihre Basis-Rente aus.

Welche Leistung erhalten Sie?

Ab Beginn der Rentenzahlung ist Ihnen eine lebenslange Rente garantiert. Sie wird durch die erwirtschafteten Überschüsse noch erhöht. Außerdem steigt sie jährlich um einen gewissen Prozentsatz, so dass Ihre Versorgung wertstabil bleibt.

Was passiert im Todesfall?

… vor Rentenbeginn
Sofern vereinbart, wird eine Rente an die berechtigten Hinterbliebenen gezahlt. Das zur Verfügung stehende Verrentungskapital errechnet sich dabei aus den eingezahlten Beiträgen (ohne Stückkosten und Ratenzahlungszuschläge).

… nach Rentenbeginn
Mit Einschluss eines Todesfallschutzes für die Zeit nach Rentenbeginn können Sie auch hier für die berechtigten Hinterbliebenen  vorsorgen. Das im Todesfall zur Verfügung stehende Verrentungskapital wird dann in eine lebenslange Rente umgewandelt.

Wer sind die „berechtigten Hinterbliebenen“?

Die berechtigten Hinterbliebenen ergeben sich aus den Regelungen des § 10 Abs. 1 Nummer 2 b) Einkommensteuergesetz (EStG). Sie umfassen den in gültiger Ehe lebenden Ehegatten der versicherten Person bzw. sofern dieser nicht vorhanden ist, die nach § 32 EStG steuerrechtlich berechtigten Kinder.

Können Sie Zusatzversicherungen einschließen?

Je nach Anbieter kann eine Berufsunfähigkeitsabsicherung abgeschlossen werden, die dann auch steuerlich gefördert wird.

Welche steuerlichen Vorteile haben Sie?

Steuerliche Situation bei Vertragsabschluss
Mit einer Basis-Rente können Sie sofort hohe Steuervorteile nutzen. Denn die Beiträge können (zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur landwirtschaftlichen Alterskasse und zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen) als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Aufwendungen bis zu 20.000 € sind berücksichtigungsfähig (40.000 € bei gemeinsamer Veranlagung). Davon werden im Jahr 2012 74 % als Sonderausgaben anerkannt. Dieser Anteil erhöht sich um 2 %-Punkte p.a. bis auf 100 % im Jahr 2025.

Steuerliche Situation bei Rentenbeginn
Bei Rentenbeginn wird die Rente voll – mit dem Steuersatz als Rentner – versteuert. Der Gesetzgeber hat aber eine großzügige Übergangsfrist eingeräumt: Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2012 müssen so nur 64 % der Rente versteuert werden. Dieser Prozentsatz steigt bis zum Jahr 2020 jährlich um 2 %-Punkte und dann jährlich um 1 %-Punkt bis auf 100 % im Jahr 2040.

Zusätzliche Pflegefallabsicherung bei einigen Anbietern
Sind Sie zum Rentenzahlungsbeginn pflegebedürftig, können Sie eine erhöhte Altersrente beantragen.
Mit der erhöhten Leistung sind Ihnen z.B. eine qualitativ höherwertige Pflegeversorgung oder zusätzliche Heilungsmaßnahmen möglich. Die Höhe der Rente bei Pflegebedürftigkeit wird bereits bei Vertragsbeginn festgelegt und über die gesamte Vertragslaufzeit garantiert. Zusätzlich erhöht sie sich durch die Überschussbeteiligung.

Welche Leistung erhalten Sie?

Ab Beginn der Rentenzahlung ist Ihnen die Höhe der Rente, auch die erhöhte Rente bei Pflegebedürftigkeit, ein Leben lang garantiert. Sie wird durch die erwirtschafteten Überschüsse noch erhöht. Außerdem steigt sie jährlich um einen gewissen Prozentsatz, so dass Ihre Versorgung wertstabil bleibt.

Wann erhalten Sie die erhöhte Altersrente wegen Pflegebedürftigkeit?

Die erhöhte Altersrente wegen Pflegebedürftigkeit erhalten Sie von uns schon, wenn Sie zu Rentenbeginn in der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung in die Pflegestufe I eingestuft werden (Basis: derzeit gültiges SGB XI – Stand Juli 2009).
Aber auch wenn Sie in keine Pflegestufe eingestuft werden, können Sie die erhöhte Rente erhalten. Z.B. wenn Sie für die Verrichtung des täglichen Lebens Hilfe einer anderen Person benötigen. Maßgeblich hierfür ist, dass Sie auf Hilfe in mindestens zwei der folgenden Punkte angewiesen sind: Aufstehen und Zubettgehen, Fortbewegen in der Wohnung, An- und Auskleiden, Verrichten der Notdurft, Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Waschen.

Besonders wichtig:

  • Für den Abschluss von einer Basis-Rente mit dem Zusatzschutz bei Pflegebedürftigkeit verlangen  die Anbieter keine Gesundheitsprüfung!
  • Haben sie einmal die erhöhte Rente wegen Pflegebedürftigkeit anerkannt, zahlen sie diese ein Leben lang – eine Nachprüfung gibt es nicht.

Lassen Sie sich beraten. Bitte kontaktieren Sie uns jetzt.
Tel. 0221-677771-0

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